Erste Gutscheine im Scheckkartenformat eingetroffen. Gutscheine für Firmen wiederaufladbar.
Der Gotha-Gutschein, seit dem 16. Oktober 2020 am Start, ist eine Erfolgsgeschichte , die regionale Wirtschaft und damit die Region zu stärken. 45.000 Stück wurden bisher verkauft. Sie sind als Geschenk nutzbar, wenn man einheimische Händler, Dienstleister und Kulturschaffende unterstützen will.
Der Schwerpunkt liegt bei Unternehmen, die ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Zusatznutzen gewähren und diesen als Betriebsausgabe steuerlich absetzen wollen.
Doch allmählich gerät das System an Grenzen, erörterte kürzlich der Andreas Dötsch, der Vorsitzende des Gothaer Gewerbevereins in kleiner Runde mit Firmenvertretern. Das Papier, seine Veredelung und die Sicherheitsmerkmale werden immer teuerer.
Die Lösung sei, den Gotha-Gutschein zu digitalisieren. Dafür wurde die Firma AVS aus Bayreuth gewonnen, die über viel Erfahrung bei der Digitalisierung von City-Gutscheinen verfügt.
Es wird künftig zwei Arten des Gotha-Gutscheines geben. Zum einen jenen, der in einer Hülle steckt, die als Warenträger genutzt werden kann. Diese Gotha-Gutscheine sind einmal verwendbar, aus recyceltem Kunststoff und tragen 10, 25 oder 50 Euro Guthaben. Verkauft werden sie im Gotha-adelt-Landen am unteren Hauptmarkt, im Kunstforum in der Querstraße der Kreisstadt, im Kaufhaus Moses sowie in der Apotheke Ibenhain. Weitere Verkaufsstellen kommen hinzu.
Eine Aufladung mit anderen Beträgen, bis 250 Euro, kann im Büro des City-Managements am Neumarkt 10, und im Multimedia-Store in der Möchelsstraße 19 sowie im Verlauf der Bestellung online auf „https://www.gotha-gutschein.de/kaufen“ vorgenommen werden, zum Beispiel wenn jemand zu seinem 66. Geburtstag einen digitalen Gutschein über 66 Euro geschenkt bekommen soll.
Der Vorteil gegenüber der Papier-Variante hier: Es können Teilsummen abgebucht werden. Über die Webseite: „https://www.gotha-gutschein.de/verkaufsstellen“ kann das Guthaben abgefragt werden. Nur eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Der zweite Variante ist die Mitarbeiterkarte. Sie ist ähnlich dem Scheckkartenformat des Geschenkscheines gestaltet und hat Platz für das Firmenlogo. Hier wird die gesetzliche Regelung der steuerfreien Sachzuwendung zur Arbeitnehmerbindung voll genutzt. Die Mitarbeiterkarte kann mit bis zu 50 Euro pro Monat aufgeladen werden. Ein Webbrowser-basiertes Frontend der Firma AVS, die „AVS Personal App“, ermöglicht es. Das System gestattet den Arbeitgebern keinen Einblick darauf, für welche Produkte der Arbeitnehmer die Karte einsetzt. Die Server stehen in Bayreuth, die Datenschutz-Grundverordnung ist erfüllt. Einige Unternehmen im Kreis Gotha, darunter die Kreissparkasse, nutzen es bereits. Firmen, die es ebenfalls wollen, können sich an e.kupfer@gotha.de wenden.
Inzwischen gibt es bereits 48 Annahmestellen für die digitale Variante in Stadt und Kreis. Unter “https://www.gotha-gutschein.de/annahmestellen“ sind sie aufgeführt. Das Spektrum reicht vom Verkauf über Dienstleitungen bis zu Kultur.
Um den digitalen Gotha-Gutschein annehmen zu können, benötigen alle bisherigen Annahmestellen des Papier-Gutscheines einen neuen Vertrag. Die Varianten der Abbuchung von den Karten sind vielfältig. Es können sowohl Smartphones wie auch vorhandene elektronische Kassensysteme genutzt werden.
Das Gutscheinsystem wird wesentlich von den Annahmestellen mitgetragen, da sie nur einen Teil des Gutscheinbetrages zurückerstattet bekommen. Bisher waren es pro 10-Euro-Gutscheinwert 9,40 Euro. Beim digitalen Gutschein verbessert es sich auf 9,60 Euro. Die Differenz, die die Annahmestellen tragen, wird auch für Werbung eingesetzt. Sie reicht von einem Eintrag auf der Website des Gewerbevereins, vorteilhaft für Unternehmen, die keine eigene Website betreiben wollen über Großplakate bis zu Zapfsäulen. Für die Digitalisierung wurden mit Hilfe der Unterstützer 30.000 Euro eingesetzt.
Der Gewerbeverein, das Gothaer City-Management und die Kultourstadt GmbH tragen das System. Unterstützer sind die Kreissparkasse Gotha, die Stadtwerke Gotha und die VR-Bank Westthüringen eG. Der Gotha-Gutschein hat eine gute Rücklauf-Quote. Da der Gutschein über 11 Euro nicht mehr ausgegeben wird, ist der Vergleich möglich. Bereits jetzt, so Andreas Dötsch, betrage die Rücklauf-Quote 80 Prozent, aber die Gutscheine über 11 Euro sind noch bis Ende 2024 einlösbar. Die 11-Euro-Variante stammt noch aus der Zeit, in nur 44 und nicht 50 Euro pro Monat steuerlich anerkannt wurden.